Skitouren auf Pisten

Skitouren auf Pisten

Tourenski gehen auf Pisten

Sobald die Skigebiete ihre ersten Anlagen in Betrieb nehmen, sind auch die Skitourengeher auf den Pisten unterwegs. Mit dieser Tatsache wird in den jeweiligen Ländern, Regionen und Skigebieten ganz unterschiedlich umgegangen. Während in Bayern grundsätzlich alle Pisten innerhalb der Betriebszeiten für den Aufstieg zur Verfügung stehen, gelten in Österreich verschiedene Regelungen. In Italien ist das Skitourengehen auf Pisten grundsätzlich verboten - dies wird auch durch die örtliche Pistenpolizei kontrolliert. Die einzelnen Skigebiete können aber das Verbot aufheben und eigene Regelungen treffen, was auch immer häufiger umgesetzt wird.

Abgesehen von den rechtlichen Rahmenbedingungen, findet man sowohl beim Deutschen (DAV), als auch beim Österreichischen (ÖAV) und Südtiroler Alpenverein (AVS) Regeln für das Skitourengehen auf Pisten. Grundsätzlich unterscheiden sich die jeweils 10 Punkte umfassenden Listen kaum. Wir präsentieren euch hier die Version des DAV, da sie am umfangreichsten formuliert ist:

  1. Aufstieg und Abfahrt erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
  2. Nur am Pistenrand aufsteigen (FIS-Regel Nr. 7). Dabei hintereinander, nicht nebeneinander gehen. Auf den Skibetrieb achten.
  3. Besondere Vorsicht an Kuppen, in Engpassagen, Steilhängen und bei Vereisung der Piste. Bei Pistenquerung möglichst einzeln gehen bzw. Abstände zueinander halten. Keine Querung in unübersichtlichen Bereichen.
  4. Pistensperrungen, Warnhinweise und lokale Regelungen immer beachten.
  5. Bei Pistenarbeiten sind die Pisten aus Sicherheitsgründen gesperrt. Insbesondere bei Einsatz von Seilwinden besteht Lebensgefahr.
  6. Frisch präparierte Skipisten nur in den Randbereichen befahren. Bei Dunkelheit stets mit eingeschalteter Stirnlampe gehen, reflektierende Kleidung tragen.
  7. Auf alpine Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, achten. Keine Skitouren durchführen, wenn Lawinensprengungen zu erwarten sind. Nur geöffnete Pisten sind vor Lawinen gesichert.
  8. Skitouren nur bei genügend Schnee unternehmen. Schäden an der Pflanzen- und Bodendecke vermeiden.
  9. Rücksicht auf Wildtiere nehmen. Bei Dämmerung und Dunkelheit werden Tiere empfindlich gestört.
    Hunde nicht auf Skipisten mitnehmen.
  10. Regelungen an den Parkplätzen beachten, Parkgebühren bezahlen, umweltfreundlich anreisen.

Für die Abfahrt gelten dann übrigens, wie für alle anderen Skifahrer und Snowboarder, die 10 FIS-Regeln.

  1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet, schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur
    Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  4. Überholen
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Einfahren und Anfahren
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Anhalten
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Aufstieg und Abstieg
    Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Beachten der Zeichen
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.
  9. Hilfeleistung
    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Wir wünschen euch einen wunderbaren, unfallfreien Winter auf und abseits der Skipisten!

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