Reisebestimmungen für deinen Langlauf-Urlaub (Stand 07.03.2022)
Wir freuen uns, wenn wir dich in unseren Cross Country Ski Holidays Betrieben begrüßen dürfen. Wo sonst als in den Langlauf und Skitouren-Regionen von Cross Country Ski Holidays lässt sich der Winter besser verbringen?
Für unsere Hotels und Regionen steht die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter natürlich an erster Stelle. Die vorgeschriebenen Maßnahmen werden umgesetzt und eingehalten. Auf dieser Seite findest du zu den Reisebestimmungen aktuelle Informationen und Links.
(Hinweis: Wir haben diese Informationen nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengefasst, können jedoch für deren Richtigkeit und Vollständigkeit nicht garantieren! Detaillierte Informationen liefern die Websites der zuständigen Behörden.)
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Anreise in den Winterurlaub
- Inlandsreisen: in Deutschland ist das Reisen mit geringeren Beschränkungen möglich. Die aktuellen Bestimmungen findet man auf der Website des Kompetenzzentrum pro Bundesland.
- Reisen nach Österreich: Die Einreise ist mit einem 3G Nachweis möglich. Seit 5. März wurden die Corona-Maßnahmen weitesgehend aufgehoben - keine 3G Kontrollen, Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht in der Hotellerie, Gastronomie und bei Seilbahnen.
Weitere Informationen finden Sie unter austria.info - Reisen nach Italien: für die Einreise nach Italien ist ein 3G Nachweis erforderlich. Der Nachweis muss mittels digitalem COVID-Zertifikat der EU (EU-Corona Pass) vorgezeigt werden. Vor Einreise nach Italien ist eine „Digitale Anmeldung“ vorzunehmen, die ebenfalls als Bestätigungsmail auf dem Smartphone ersichtlich sein muss. In Hotels gilt der 3G Nachweis.
- Reisen in die Schweiz: Es gelten keine Einreisebeschränkungen mehr und die Regestrierungspflicht fällt weg.
- Reisen nach Slowenien: Eine Einreise nach Slowenien ist ohne 3G-Nachweis möglich.
Rückreise nach Deutschland
- Die Rückreise nach Deutschland ist seit 18.02.2022 wieder mit einem 3G Nachweis möglich.
Definition Risikogebiet lt. Robert-Koch-Institut: u.a. bei einem Inzidenzwert innerhalb der vergangenen sieben Tage zwischen 50 und 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Als geimpft gelten Reisende, deren zweite Impfung vor mindestens 14 Tagen stattgefunden hat. (Beim Impfstoff von Cilag bzw. Johnson & Johnson genügt eine Impfdosis.) Als genesen gelten Reisende, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Detaillierte Informationen liefert der ADAC
Weitere Informationen aus den Zielländern: Österreich und Südtirol
Überblick über unsere Langlauf-Hotels
Anreise in den Winterurlaub
- Inlandsreisen: Für die Gastronomie, Hotellerie und Seilbahnen wurden die Maßnahmen weitesgehend seit 5. März aufgehoben. Maskenpflicht gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten und Apotheken. Weitere Infos unter: www.austria.info
- Reisen nach Italien: für die Einreise nach Italien ist ein 3G Nachweis erforderlich. Der Nachweis muss mittels digitalem COVID-Zertifikat der EU (EU-Corona Pass) vorgezeigt werden. Vor Einreise nach Italien ist eine „Digitale Anmeldung“ vorzunehmen, die ebenfalls als Bestätigungsmail auf dem Smartphone ersichtlich sein muss. In Hotels gilt der 3G Nachweis.
- Reisen in die Schweiz:Es gelten keine Einreisebeschränkungen mehr und die Registrierungspflicht fällt weg.
- Reisen nach Deutschland: in Deutschland ist das Reisen mit geringeren Beschränkungen möglich. Die aktuellen Bestimmungen findet man auf der Website des Kompetenzzentrum pro Bundesland.
*Als genesen gelten Reisende, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Als geimpft gelten Reisende, die bereits vollständig geimpft sind.
Rückreise nach Österreich
- Für die Rückreise nach Österreich aus der Schweiz gilt wieder die 3G-Regel.
- Wir verweisen für nähere Informationen auf folgende Seite: www.austria.info
Detaillierte Informationen liefert österreich.gv.at und die Österreichwerbung.
Weitere Informationen zu den Zielländern: Südtirol und Deutschland (ADAC & Deutsche Bundesministerium für Gesundheit)
Anreise in den Winterurlaub
- Inlandsreisen: in der Schweiz ist das reisen aktuell ohne größere Einschränkungen und mit einem 3G Nachweis möglich.
- Reisen nach Österreich: Die Einreise ist mit einem 3G Nachweis möglich. Seit 5. März wurden die Corona-Maßnahmen weitesgehend aufgehoben - keine 3G Kontrollen, Zugangsbeschränkungen und Maskenpflich in der Hotellerie, Gastronomie und bei Seilbahnen. Weitere Informationen finden Sie unter austria.info
- Reisen nach Italien: für die Einreise nach Italien ist ein 3G Nachweis erforderlich. Der Nachweis muss mittels digitalem COVID-Zertifikat der EU (EU-Corona Pass) vorgezeigt werden. Vor Einreise nach Italien ist eine „Digitale Anmeldung“ vorzunehmen, die ebenfalls als Bestätigungsmail auf dem Smartphone ersichtlich sein muss. In Hotels gilt der 3G Nachweis.
- Reisen nach Deutschland: in Deutschland ist das Reisen mit geringeren Beschränkungen möglich. Die aktuellen Bestimmungen findet man auf der Website des Kompetenzzentrum pro Bundesland.
*Als genesen gelten Reisende, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Als geimpft gelten Reisende, die vollständig geimpft sind.
Rückreise in die Schweiz
- Für die Rückreise in die Schweiz ist aktuell keine Quarantänepflicht notwendig solange du nicht aus einem Risikogebiet oder bestimmten Regionen einreist und einen 3G Nachweis mitführst.
Detaillierte Informationen liefert das Bundesamt für Gesundheit BAG.
Weitere Informationen zu den Zielländern: Südtirol und Deutschland (ADAC & Deutsche Bundesministerium für Gesundheit)
*Die Informationen wurden mit besten Gewissen recherchiert, können sich allerdings laufend ändern aufgrund neuer Bestimmungen in den unterschiedlichen Ländern. Um tagesaktuelle Informationen zu erhalten nutze bitte die Links. Bitte beachte die jeweils aktuell gültigen Richtlinien und Reisebeschränkungen deines Herkunfts- und Ziellandes. Alle Angaben ohne Gewähr!